Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 23770
Firma: G. Hessler AG
Sitz: Wiesbaden
Adresse: An den Quellen 2, 65183 Wiesbaden
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HRB 23770: G. Hessler AG, Wiesbaden, An den Quellen 2, 65183 Wiesbaden. Bestellt...
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HRB 23770: G. Hessler AG, Wiesbaden, An den Quellen 2, 65183 Wiesbaden. Die Gese...
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HRB 23770: G. Hessler AG, Wiesbaden, An den Quellen 2, 65183 Wiesbaden. Durch Be...
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HRB 23770: G. Hessler AG, Wiesbaden, Ellenbogengasse 3, 65183 Wiesbaden. Geänder...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 23770: G. Hessler AG, Wiesbaden, Ellenbogengasse 3, 65183 Wiesbaden. Durch e...
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G. Hessler AG, Wiesbaden, Ellenbogengasse 3, 65183 Wiesbaden.Die Hauptversammlun...
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G. Hessler AG, Wiesbaden, Ellenbogengasse 3, 65183 Wiesbaden.Die Hauptversammlun...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.10.2008 22:00:00
G. Hessler AG, Wiesbaden, (Ellenbogengasse 3, 65183 Wiesbaden).Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.07.2008. Gegenstand: Entwurf, Herstellung und Vertrieb von Bekleidung, Accessoires und branchenverwandten Produkten des Verbrauchsgüterbedarfs, Design und Gestaltung von Mode- und Kosmetikartikeln aller Art und branchenverwandten Produkten des Verbrauchsgüterbedarfs, Erwerb, Verkauf, Vergabe und Verwaltung von Produktions- und Vertriebslizenzen, die mit vorstehenden Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. Weiterhin die Verwaltung von Immobilien- und Wertpapiervermögen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Hessler, Günther, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der coupé MODERN FASHION-WEAR Günther Hessler GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 3004). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hessler, Günther aus Wiesbaden