Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 22563
Firma: innomatec Mess- und Schnellanschluss-Systeme GmbH
Sitz: Idstein
Veränderungen
HRB 22563: innomatec Mess- und Schnellanschluss-Systeme GmbH, Idstein, Am Wörtzg...
Veränderungen
HRB 22563: innomatec Mess- und Schnellanschluss-Systeme GmbH, Idstein, Am Wörtzg...
Veränderungen
HRB 22563: innomatec Mess- und Schnellanschluss-Systeme GmbH, Idstein, Am Wörtzg...
Veränderungen
HRB 22563: innomatec Mess- und Schnellanschluss-Systeme GmbH, Idstein, Am Wörtzg...
Veränderungen
HRB 22563: innomatec Mess- und Schnellanschluss-Systeme GmbH, Idstein, Am Wörtzg...
Veränderungen
HRB 22563: innomatec Mess- und Schnellanschluss-Systeme GmbH, Idstein, Am Wörtzg...
Veränderungen
HRB 22563:innomatec Mess- und Schnellanschlusssysteme GmbH, Idstein, Am Wörtzgar...
Veränderungen
innomatec Mess- und Schnellanschlusssysteme GmbH, Idstein, Am Wörtzgarten 12, 65...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.03.2013 12:00:00
innomatec Mess- und Schnellanschlusssysteme GmbH, Idstein, Am Wörtzgarten 12, 65510 Idstein. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Innomatic Test- und Sonderanlagen GmbH mit Sitz in Idstein (Amtsgericht Wiesbaden HRB 18880) im Wege der Abspaltung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Innomatec Test- und Sonderanlagen GmbH mit Sitz in Idstein (Amtsgericht Wiesbaden HRB 18880) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
St.Lorenz-Hof Wein- und Sekthaus GmbH, Rüdesheim am Rhein (Lorcher Straße 16, 65...