Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 22410
Firma: GVN - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 22410: GVN - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränk...
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Veröffentlichung vom 21.06.2016 22:01:00
HRB 22410: GVN - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 10.06.2016 mit der BGS-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main 36954) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 10.06.2016 mit der AHBR-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 36997) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 10.06.2016 mit der GPP-Grundstücksgesellschaft Pariser Platz 6a mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 21929) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 10.06.2016 mit der GFI Gesellschaft für Investitionsberatung in Immobilien mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 40590) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 22410:GVN - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkt...
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