Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 2157
Firma: WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
Sitz: Kassel
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HRB 2157: WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH, K...
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Veröffentlichung vom 05.10.2006 09:04:00
WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH, Kassel (Wolfsschlucht 18, 34117 Kassel). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) geändert, darüberhinaus insgesamt neu gefasst und geändert. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft errichtet, betreibt, verwaltet und veräußert Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens dienlich sind. Die Gesellschaft hat darüber hinaus die Aufgabe, die Wohnungs- und Städtebaupolitik des Landes Hessen und der Gebietskörperschaften zu unterstützen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Sie kann zur Erreichung ihres Gesellschaftszweckes andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Sie kann solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Bei diesen Unternehmen kann es sich auch um solche handeln, die die in den Absätzen 1 - 2 genannten Tätigkeiten ganz oder teilweise zum Unternehmensgegenstand haben. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der Wohnstadt Wohnungsbaugesellschaft Thüringen mbH mit Sitz in Weimar (Amtsgericht Jena, HRB 109163) jeweils vom 22.06.2006 sind die beiden Gesellschaften aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2006 durch Übertragung des Vermögens der letztgenannten Gesellschaft als Ganzes gemäß §§ 1 Absatz 1 Ziffer 1, 2 Ziffer 1 des Umwandlungsgesetzes verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie bei ihr binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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