Veröffentlichungen vom Amtsgericht Eschwege zum Aktenzeichen HRB 2149
Firma: DEULA Witzenhausen GmbH - Lehranstalt für angewandte Technik
Sitz: Witzenhausen
Veränderungen
Veröffentlichung vom 11.06.2019 22:02:00
HRB 2149: DEULA Witzenhausen GmbH - Bildungszentrum für angewandte Technik, Witzenhausen, Am Sande 20, 37213 Witzenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. 1. Gegenstand des Unternehmens ist die praxis- und umweltorientierte Förderung der beruflichen Bildung. Zur Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes betreibt die Gesellschaft in Witzenhausen eine zentrale Bildungseinrichtung (Lehranstalt). a) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. b) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die praxis- und umweltorientierte Förderung der beruflichen Bildung. 2. Der Unternehmensgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Ausbildungs-, Seminar- und Tagungsstätten zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen (Lehrgängen usw.) im nachfolgend beschriebenen Sinne, die Durchführung von Lehrgängen und anderen Bildungsveranstaltungen für die berufliche Erstausbildung, Fortbildung und Umschulung zum Erwerb von beruflichen Qualifikationen und Zusatzqualifikationen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes für den Agrarbereich sowie in den Bereichen der Agrar- und Umwelttechnik und vergleichbaren Bereichen, das Überlassen von Lehrkräften und Bildungseinrichtungen an Träger beruflicher Bildungsmaßnahmen und deren Übernahme von anderen Lehranstalten oder Trägern, die Vermittlung von Know-how für Fach- und Führungskräfte durch Vermittlung von Wissen und Können nach dem neuesten Stand der Agrar- und Umwelttechnik und Durchführung von Spezialkursen im Bereich "Mensch, Umwelt und Technik", die Kooperation mit anderen gemeinnützigen Vereinen, juristischen Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Erreichung der satzungsgemäßen Zwecke. 3. Im Rahmen der durch die §§ 51 ff. AO gesetzten Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Ihrem Zweck entsprechend kann sie Aufgaben Dritter übernehmen oder an Dritte übertragen, Zweigniederlassungen errichten und sich - sofern das die Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt - an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen, auch als Komplementärin, beteiligen.Veränderungen
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