Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 20065
Firma: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Kommanditgesellschaft auf Aktien
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main
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Veröffentlichung vom 31.05.2013 12:00:00
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Kommanditgesellschaft auf Aktien, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main. Dem Registergericht wurde ein Verschmelzungsplan zu einer geplanten grenzüberschreitenden Verschmelzung eingereicht: An der Verschmelzung sind beteiligt: Als übertragende Gesellschaft die Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A., eine Kapitalgesellschaft luxemburgischen Rechts in Rechtsform einer Société Anonyme mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Als übernehmende Gesellschaft die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: Die Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. ist im Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter der Registernummer B 10846 eingetragen, Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 20065 eingetragen. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt: Bei der übernehmenden Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. l S. 3 UmwG). Gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigem nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA (z.Hd. der Rechtsabteilung, Dr. Christian Weber, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA gefordert werden. Bei der übertragenden Gesellschaft Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 268 HGG. Gemäß Art. 268 (1) HGG haben die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, d.h diejenigen der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA und die der Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A., deren Forderungen bereits vor der Veröffentlichung des Dokuments, das die Verschmelzung feststellt, begründet wurden, das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter der Kammer des für Handelssachen zuständigen Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, d.h. Monsieur le ler Vice-Président du Tribunal d'arrondissement, pris en sa qualité de magistrat présidant la chambre du Tribunal d'arrondissement de et á Luxembourg, siégeant en matiére commerciale, Batiment CO, Cité judiciaire, L-2080 Luxembourg, die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall zu beantragen, dass der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde und die Gesellschaft ihnen keine angemessenen Sicherheiten zur Verfügung gestellt hat. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt: Die Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. hat keine außenstehenden Aktionäre, da sämtliche Aktien der Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. von der übernehmenden Gesellschaft Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA gehalten werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A, entfällt daher. Da die übernehmende Gesellschaft Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA sämtliche Aktien der übertragenden Gesellschaft Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. hält, ist ein Hauptversammlungsbeschluss der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA gemäß § 122a Abs. l UmwG i.V. mit § 62 Abs. l und 2 UmwG nur erforderlich, wenn Kommanditaktionäre der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die persönlich haftenden Gesellschafter begrenzen die Frist für die Geltendmachung dieses Verlangens auf einen Zeitraum von einem Monat ab Veröffentlichung der Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG. Sofern die Hauptversammlung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. auf die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA beschließen sollte, können die Kommanditaktionäre der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA ihre Zustimmung zur Verschmelzung davon abhängig machen, dass die Art und Weise der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der übernehmenden Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA ausdrücklich von Ihnen bestätigt wird (§ 122g Abs. 1 UmwG). Ansprüche auf eine Barabfindung gemäß § 122i UmwG bestehen nicht, da die übernehmende Gesellschaft Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA dem deutschen Recht unterliegt. Da die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA sämtliche Anteile an der Hauck & Aufhäuser Luxembourg S.A. hält, enthält der Verschmelzungsplan keine Angaben zu einem Umtauschverhältnis. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. und der übernehmenden Gesellschaft Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Rechtsabteilung, zu Händen Herrn Dr. Christian Weber, Kaiserstraße 26, 60311 Frankfurt am Main.Veränderungen
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Gefundene Marken zu: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Kommanditgesellschaft Auf Aktien | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
EM000641258 | Marke eingetragen | Wortmarke | Hauck & Aufhäuser Privatbankiers | 02.02.1999 | Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Kommanditgesellschaft auf Aktien, 60311, Frankfurt am Main, DE | GRÜNECKER PATENT- UND RECHTSANWÄLTE PARTG MBB, 80802, München, DE |
EM003733987 | Marke eingetragen | Bildmarke | Bildklasse(n) Wien: 26.04.03, 26.04.09 | 01.09.2005 | Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Kommanditgesellschaft auf Aktien, 60311, Frankfurt am Main, DE | GRÜNECKER PATENT- UND RECHTSANWÄLTE PARTG MBB, 80802, München, DE |
EM006067417 | Marke eingetragen | Wortmarke | HAFixG | 03.07.2008 | Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Kommanditgesellschaft auf Aktien, 60311, Frankfurt am Main, DE | GRÜNECKER PATENT- UND RECHTSANWÄLTE PARTG MBB, 80802, München, DE |
EM006068076 | Marke eingetragen | Wortmarke | HAFixE | 05.06.2008 | Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Kommanditgesellschaft auf Aktien, 60311, Frankfurt am Main, DE | GRÜNECKER PATENT- UND RECHTSANWÄLTE PARTG MBB, 80802, München, DE |
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