Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 18155
Firma: Dirk Pietzcker GmbH
Sitz: Hofgeismar
Veränderungen
HRB 18155: Dirk Pietzcker GmbH, Hofgeismar, Am Hohlen Weg 31, 34369 Hofgeismar. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.01.2020 22:00:00
HRB 18155: Dirk Pietzcker GmbH, Hofgeismar, Am Hohlen Weg 31, 34369 Hofgeismar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2019. Geschäftsanschrift: Am Hohlen Weg 31, 34369 Hofgeismar. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Autokühlern und anderen thermotechnischen Geräten, z.B. Wärmeaustauschern und deren Einzelteilen sowie Zubehörteilen; Errichtung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen, deren Gegenstand die Herstellung und der Vertrieb von Autokühlern und anderen thermotechnischen Geräten, z.B. Wärmetauschern und deren Einzelteilen sowie Zubehörteilen ist. Stammkapital: 4.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pietzcker, Hartwig, Kassel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dirk Pietzcker KG mit dem Sitz in Hofgeismar (Amtsgericht Kassel, HRA 12223). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pietzcker, Hartwig aus Kassel