Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 18068
Firma: K+S Holding GmbH
Sitz: Kassel
Veränderungen
HRB 18068: K+S Holding GmbH, Kassel, Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel. ...
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HRB 18068: K+S Holding GmbH, Kassel, Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel. ...
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HRB 18068: K+S Holding GmbH, Kassel, Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.10.2019 22:00:00
HRB 18068: K+S Holding GmbH, Kassel, Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2019. Geschäftsanschrift: Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel. Gegenstand: das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie der Erwerb von Gesellschaften, Unternehmen und Vermögensgegenständen jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bettenhausen, Jörg, Hannover, *XX.XX.XXXX; Gerke, Thomas, Hannover, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kroll, Stephan, Kassel, *XX.XX.XXXX; Ludwig, Markus, Kassel, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der K+S Salz GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 201123) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bettenhausen, Jörg aus Hannover,
Gerke, Thomas aus Hannover,
Kroll, Stephan aus Kassel,
Ludwig, Markus aus Kassel