Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wiesbaden zum Aktenzeichen HRB 17591
Firma: MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft
Sitz: Eltville am Rhein
Adresse: Im Kappelhof 1, 65343 Eltville am Rhein
Löschungen
MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft, Eltville am Rhein...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 14.12.2012 12:00:00
MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft, Eltville am Rhein, Im Kappelhof 1, 65343 Eltville am Rhein. Die Hauptversammlung vom 18.10.2012 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin die Franz Hensmann Aktiengesellschaft mit Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm, HRB 725865) infolge Firmenänderung und Sitzverlegung nach Wiesbaden nun MCS Software und Systeme AG (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 26653) gegen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss vom 18.10.2012 wird erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung gemäß Verschmelzungsvertrag vom 22.08.2012 auf die Franz Hensmann Aktiengesellschaft, Ulm (Amtsgericht Ulm, HRB 725865) infolge Firmenänderung und Sitzverlegung nach Wiesbaden nun MCS Software und Systeme AG (Amtsgericht Wiesbaden HRB 26653) im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 mit der Franz Hensmann Aktiengesellschaft mit Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm, HRB 725865) infolge Firmenänderung und Sitzverlegung nach Wiesbaden nun MCS Software und Systeme AG (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 26653) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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