Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 17076
Firma: GenoHotel Baunatal GmbH
Sitz: Baunatal
Veränderungen
Veröffentlichung vom 21.09.2016 22:02:00
HRB 17076: GenoHotel Baunatal GmbH, Baunatal, Schulze-Delitzsch-Str. 2, 34225 Baunatal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.1933, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz, bisher: VR Recht GmbH Treuhandgesellschaft) und die Sitzverlegung von Hannover (bisher Amtsgericht Hannover HRB 206054) nach Baunatal beschlossen. Firma geändert, nun: GenoHotel Baunatal GmbH. Sitz verlegt, nun: Baunatal. Geschäftsanschrift: Schulze-Delitzsch-Str. 2, 34225 Baunatal. Die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten insbesondere im Bereich der genossenschaftlichen Organisation einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Scheike, Alexander, Hannover, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Berberich, Kathrin, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GenoHotel Baunatal GmbH mit Sitz in Baunatal (Amtsgericht Kassel, HRB 15747) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Berberich, Kathrin aus Offenbach am Main,
Dr. Scheike, Alexander aus Hannover