Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 16309
Firma: BATEX Kunststoff- und Textilvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Fuldabrück
Adresse: Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück
Veränderungen
HRB 16309: BATEX Kunststoff- und Textilvertriebsgesellschaft mit beschränkter Ha...
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HRB 16309: BATEX Kunststoff- und Textilvertriebsgesellschaft mit beschränkter Ha...
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Veröffentlichung vom 21.09.2016 22:01:00
HRB 16309: BATEX Kunststoff- und Textilvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Fuldabrück, Ostring 48-50, 34277 Fuldabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR im Rahmen der Verschmelzung mit der Schöner Baden GmbH mit Sitz in Fuldabrück (Amtsgericht Kassel, HRB 15094) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft) und § 8 (Zustimmung der Gesellschafterversammlung) geändert. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Jehser, Kai-Oliver, Kassel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schöner Baden GmbH mit Sitz in Fuldabrück (Amtsgericht Kassel, HRB 15094) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 25.08.2016 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jehser, Kai-Oliver aus Kassel
Neueintragungen
BATEX Kunststoff- und Textilvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Fuld...