Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 16244
Firma: SMMP Engelsburg Gymnasium gGmbH
Sitz: Kassel
Adresse: Richardweg 3, 34117 Kassel
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HRB 16244: SMMP Engelsburg Gymnasium gGmbH, Kassel, Richardweg 3, 34117 Kassel. ...
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HRB 16244: SMMP Engelsburg Gymnasium gGmbH, Kassel, Richardweg 3, 34117 Kassel. ...
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HRB 16244: Engelsburg Gymnasium gGmbH, Kassel, Richardweg 3, 34117 Kassel. Die G...
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HRB 16244: Engelsburg Gymnasium gGmbH, Kassel, Richardweg 3, 34117 Kassel. Beste...
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HRB 16244: Engelsburg Gymnasium gGmbH, Kassel, Richardweg 3, 34117 Kassel. Gesam...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.12.2013 12:00:00
Engelsburg Gymnasium gGmbH, Kassel, Richardweg 3, 34117 Kassel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2013. Geschäftsanschrift: Richardweg 3, 34117 Kassel. Gegenstand: Unterhaltung und Führung eines privaten, staatlich anerkannten katholischen Gymnasiums in freier Trägerschaft sowie anderer sozialer und schulischer Einrichtungen auf christlicher Grundlage. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Pastusiak, Adelgundis, Dorothea, Heilbad Heiligenstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bünger, Michael, Bestwig, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins Engelsburg-Gymnasium Kassel, Schwestern der hl. Maria Magdalena Postel e.V. mit dem Sitz in Bestwig (Amtsgericht Arnsberg, VR 50722). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bünger, Michael aus Bestwig,
Pastusiak, Adelgundis, Dorothea aus Heilbad Heiligenstadt