Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 16170
Firma: FORUM Vermögensverwaltungs-GmbH
Sitz: Hessisch Lichtenau
Löschungen
HRB 16170: FORUM Vermögensverwaltungs-GmbH, Kaufungen, Niester Straße 5, 34260 K...
Veränderungen
HRB 16170: FORUM Vermögensverwaltungs-GmbH, Kaufungen, Niester Straße 5, 34260 K...
Veränderungen
HRB 16170: FORUM Vermögensverwaltungs-GmbH, Kaufungen, Niester Straße 5, 34260 K...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.11.2013 12:00:00
FORUM Vermögensverwaltungs-GmbH, Kaufungen, Niester Straße 5, 34260 Kaufungen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2013. Geschäftsanschrift: Niester Straße 5, 34260 Kaufungen. Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 256.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rüttger, Wilmar, Melsungen, *XX.XX.XXXX; Trampedach, Kai, Kaufungen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FORUM Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Kaufungen (Amtsgericht Kassel, HRB 6864) unter gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals von 255.645,94 Euro um 354,06 Euro auf 256.000,00 Euro gemäß dem Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rüttger, Wilmar aus Melsungen,
Trampedach, Kai aus Kaufungen