Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 16169
Firma: PR Bau + Boden GmbH
Sitz: Hessisch Lichtenau
Löschungen
HRB 16169: PR Bau + Boden GmbH, Kaufungen, Niester Straße 5, 34260 Kaufungen. Si...
Veränderungen
HRB 16169: PR Bau + Boden GmbH, Kaufungen, Niester Straße 5, 34260 Kaufungen. Ni...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.11.2013 12:00:00
PR Bau + Boden GmbH, Kaufungen, Niester Straße 5, 34260 Kaufungen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2013. Geschäftsanschrift: Niester Straße 5, 34260 Kaufungen. Gegenstand: Der Kauf, der Verkauf und die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, die Bebauung von eigenem Grundbesitz und eigenen Grundstücken, die Gewährung und Entgegennahme von Erbbaurechten, Generalübernehmer-Leistungen und die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rüttger, Wilmar, Melsungen, *XX.XX.XXXX; Trampedach, Kai, Kaufungen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PR Bau + Boden Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Kaufungen (Amtsgericht Kassel, HRB 5680). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rüttger, Wilmar aus Melsungen,
Trampedach, Kai aus Kaufungen