Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 15813
Firma: CLAUS GROEPPER Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Offenbacher Landstr. 45-47, 60599 Frankfurt am Main
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HRB 15813: CLAUS GROEPPER Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Ma...
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CLAUS GROEPPER Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Offenba...
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Veröffentlichung vom 20.09.2010 22:00:00
CLAUS GROEPPER Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Offenbacher Landstr. 45-47, 60599 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Offenbacher Landstr. 45-47, 60599 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstätte, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen und Autozubehör sowie Vornahme von Karosserie- und Lackierungsarbeiten, zudem der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen mit gleichen oder anderen Geschäftszwecken einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung in Unternehmen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung von Immobilien und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verleger GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 23630) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
