Veröffentlichungen vom Amtsgericht Korbach zum Aktenzeichen HRB 1505
Firma: Alten- und Pflegeheime im Landkreis Waldeck-Frankenberg gemeinnützige GmbH
Sitz: Bad Arolsen
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HRB 1505: WDS Altenhilfe Diemelsee gGmbH, Bad Arolsen, Helenenstr. 14, 34454 Bad...
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HRB 1505: WDS Altenhilfe Diemelsee gGmbH, Bad Arolsen, Helenenstr. 14, 34454 Bad...
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Veröffentlichung vom 05.09.2018 22:00:00
HRB 1505: Alten- und Pflegeheime im Landkreis Waldeck-Frankenberg gemeinnützige GmbH, Bad Arolsen, Helenenstr. 14, 34454 Bad Arolsen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer), 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), 5 (Stammkapital), 11 (Geschäftsführung) und 12 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Neue Firma: WDS Altenhilfe Diemelsee gGmbH. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen. 4. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund der DIAKO Waldeck-Frankenberg gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft stets allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss partiell für Rechtsgeschäften mit anderen steuerbegünstigten Organisationen oder für ein einzelnes konkretes Rechtsgeschäft ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme dieser Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.Veränderungen
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Alten- und Pflegeheime im Landkreis Waldeck-Frankenberg gemeinnützige GmbH, Bad ...
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Alten- und Pflegeheime des Landkreises Waldeck-Frankenberg gemeinnützige GmbH, K...