Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 13796
Firma: Fehr Holding GmbH
Sitz: Lohfelden
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HRB 13796: Fehr Holding GmbH, Lohfelden, Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden. G...
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HRB 13796: Fehr Holding GmbH, Lohfelden, Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden. N...
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HRB 13796: Fehr Holding GmbH, Lohfelden, Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden. D...
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HRB 13796: Fehr Holding GmbH, Lohfelden, Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden. B...
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HRB 13796: Fehr Holding GmbH, Lohfelden, Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden. N...
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Fehr Holding GmbH, Lohfelden, Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden.Geschäftsansc...
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Fehr Holding GmbH, Lohfelden, (Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden).Nicht mehr ...
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Fehr Holding GmbH, Lohfelden (Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden). Die Gesells...
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Fehr Holding GmbH, Lohfelden (Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden). Bestellt al...
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Veröffentlichung vom 21.12.2006 11:18:00
Fehr Holding Hessen GmbH, Lohfelden (Otto-Hahn-Straße 11, 34253 Lohfelden). Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,- EUR auf 50.000 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der A. Fehr Holding Ost GmbH beschlossen. § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages wurde entsprechend und ferner § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Fehr Holding GmbH. Neuer Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, welche sich mit Abfallentsorgung befassen, sowie Erbringung von Dienstleistungen und Vornahme von Rechtsgeschäften aller Art, welche dem Unternehmensgegenstand mittelbar und unmittelbar dienen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der A. Fehr Holding Ost GmbH (AG-Kassel, HRB 13799) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie bei deren Rechtsnachfolgerin binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Abs. 3 des Umwandlungsgesetzes als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.