Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 13638
Firma: GUMES Verwaltung Sechsunddreißigste Vermietungs-GmbH
Sitz: Oberursel (Taunus)
Adresse: c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus)
Löschungen
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Berichtigungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.01.2022 22:00:00
HRB 13638: GUMES Verwaltung Sechsunddreißigste Vermietungs-GmbH, Oberursel (Taunus), c/o Vistra (Germany) GmbH, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main. Beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe ist der Entwurf eines Planes über die geplante grenzüberschreitende identitätswahrende Sitzverlegung / Formwechsel eingereicht worden. Hierzu wird gemäß § 122d S. 3 UmwG (analog) der Inhalt der gemäß § 122d S. 2 UmwG bekannt zu machenden Angaben wie folgt mitgeteilt: 1. Rechtsform, Firma und Sitz der beteiligten Gesellschaft in Deutschland: GUMES Verwaltung Sechsunddreißigste Vermietungs-GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, mit Satzungssitz in Oberursel (Taunus), Deutschland, und der inländischen Geschäftsanschrift c/o Vistra (Germany) GmbH, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland. 2. Register in Deutschland, bei welchem die GUMES Verwaltung Sechsunddreißigste Vermietungs-GmbH eingetragen ist sowie die Nummer der Eintragung: Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 13638 eingetragen. 3. Rechtsform, Firma und Sitz ab Wirksamwerden der grenzüberschreitenden identitätswahrenden Sitzverlegung / Formwechsel: Die GUMES Verwaltung Sechsunddreißigste Vermietungs-GmbH wird die Rechtsform einer besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid nach niederländischem Recht haben und wird künftig unter der FPE Investments RE43 B.V. firmieren, ihren Satzungs- und Verwaltungssitz in Amsterdam, Niederlande, und die Geschäftsanschrift in Gustav Mahlerlaan 1009, 1082 MK Amsterdam, Niederlande, haben sowie eingetragen werden im niederländischen Handels- und Gesellschaftsregister (Kamer van Koophandel). 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung / Formwechsel beteiligten Gesellschaft sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Gläubiger der Gesellschaft können nach § 122j Abs. 1 UmwG (analog) einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Plan über die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes oder sein Entwurf in analoger Anwendung des § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Gesellschaft anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitenden identitätswahrenden Sitzverlegung / Formwechsel von Oberursel (Taunus), Deutschland, nach Amsterdam, Niederlande, die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Aufgrund der analogen Anwendung des § 122j UmwG sind dingliche Ansprüche nicht erfasst. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen. Gemäß § 122j UmwG (analog) sind Obliegenheiten und unvollkommene Verbindlichkeiten nicht erfasst. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Plans über die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes oder seines Entwurfs entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG analog). Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift c/o Vistra (Germany) GmbH, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der Gesellschaft kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen. Der Minderheitsgesellschafter der Gesellschaft kann nach § 122i Abs. 1 S. 1 UmwG (analog) Widerspruch zur Niederschrift gegen den Beschluss zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung / Formwechsel erklären. Dafür muss der Minderheitsgesellschafter gegen den die grenzüberschreitende Sitzverlegung / Formwechsel betreffenden Gesellschafterbeschluss stimmen sowie den Widerspruch in der Gesellschafterversammlung, in der der Beschluss zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung / Formwechsel gefasst werden soll, erklären und der Urkundsnotar die Erhebung des Widerspruchs wahrnehmen. Eine Erklärung des Widerspruchs nur gegenüber dem Notar ist hingegen nicht ausreichend. Im Falle eines Widerspruchs hat die Gesellschaft dem jeweiligen Anteilsinhaber den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Dieses Angebot kann der Minderheitsgesellschafter in analoger Anwendung von § 122i Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 31 S. 1 UmwG nur binnen zwei Monaten nach dem Tag annehmen, an dem die Eintragung der Sitzverlegung in das niederländische Handelsregister am neuen Satzungssitz in Amsterdam, Niederlande, bekannt gemacht worden ist. Angaben zum Umtauschverhältnis und der Höhe etwaiger Zuzahlungen sind wegen der Identität des Rechtsträgers bei der grenzüberschreitenden Satzungssitzverlegung der Gesellschaft entbehrlich. Die Gesellschafter bleiben auch nach Verlegung des Satzungssitzes von Oberursel (Taunus), Deutschland, nach Amsterdam, Niederlande, entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung weiter am Nominalbetrag des Stammkapitals der Gesellschaft beteiligt. Unter der Geschäftsadresse c/o Vistra (Germany) GmbH, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, kann der Minderheitsgesellschafter kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung seiner Rechte als Minderheitsgesellschafter erhalten.Veränderungen
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Neueintragungen
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