Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gießen zum Aktenzeichen HRB 1354
Firma: Rieper Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Buseck
Veränderungen
HRB 1354: Schwabfrucht Verwaltungsgesellschaft mbH, Buseck, Kasseler Straße 3, 3...
Veränderungen
HRB 1354: Schwabfrucht Verwaltungsgesellschaft mbH, Buseck, Kasseler Straße 3, 3...
Veränderungen
HRB 1354: Schwabfrucht Verwaltungsgesellschaft mbH, Buseck, Kasseler Straße 3, 3...
Veränderungen
HRB 1354: Rieper Verwaltungsgesellschaft mbH, Buseck, Kasseler Straße 3, 35418 B...
Veränderungen
HRB 1354: Rieper Verwaltungsgesellschaft mbH, Buseck, Kasseler Straße 3, 35418 B...
Veränderungen
HRB 1354: Rieper Verwaltungsgesellschaft mbH, Buseck, Kasseler Straße 3, 35418 B...
Veränderungen
HRB 1354:Rieper Verwaltungsgesellschaft mbH, Buseck, Kasseler Straße 3, 35418 Bu...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 23.07.2008 12:00:00
Rieper Verwaltungsgesellschaft mbH, Buseck (Kasseler Straße 3, 35418 Buseck). Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 27.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schwabfrucht Buseck Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Buseck (AmtsgerichtGießen HRB 2700) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Ferner wurde die Änderung des § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neues Stammkapital: 54.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2008 mit einer Änderung vom 10.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger von denselben Tagen mit der Schwabfrucht Buseck Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Buseck (Amtsgericht Gießen HRB 2700) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.