Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 12877
Firma: EPISO 3 Schloss GmbH
Sitz: Oberursel (Taunus)
Adresse: c/o btu beraterpartner Gmbh Steuerberatungsgesellschaft Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus)
Löschungen
HRB 12877: EPISO 3 Schloss GmbH, Oberursel (Taunus), c/o btu beraterpartner Gmbh...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.08.2016 22:03:00
HRB 12877: EPISO 3 Schloss GmbH, Oberursel (Taunus), c/o btu beraterpartner Gmbh Steuerberatungsgesellschaft Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der EPISO 3 German Holdings S.à r. l. eingereicht worden. Es wurde gebeten, einen Hinweis gemäß §§ 122d UmwG, 10 HGB bekannt zu machen, wonach ein Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.An der Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die EPISO 3 Schloss GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Hauptniederlassung und Zentralverwaltung unter 16, avenue Pasteur, L-2310 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, mit Satzungssitz in Oberursel (Taunus), Geschäftsanschrift: c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Als aufnehmende Gesellschaft ist beteiligt die EPISO 3 German Holdings S.à r. l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, Geschäftsanschrift: 16, avenue Pasteur, L-2310 Luxemburg.Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 185835 und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts von Bad Homburg v. d. Höhe unter HR B 12877. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 180919.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen EPISO 3 Schloss GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen EPISO 3 Schloss GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122 j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übertragenden Gesellschaft, 16, avenue Pasteur, L- 2310 Luxemburg, eingeholt werden.Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs)Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übernehmenden Gesellschaft, 16, avenue Pasteur, L-2310 Luxemburg, eingeholt werden.Veränderungen
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Neueintragungen
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