Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 12841
Firma: CCP III Downtown GmbH
Sitz: Oberursel (Taunus)
Löschungen
HRB 12841: CCP III Downtown GmbH, Oberursel (Taunus), c/o. btu beraterpartner Gm...
Veränderungen
HRB 12841: CCP III Downtown GmbH, Oberursel (Taunus), c/o. btu beraterpartner Gm...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.03.2014 22:03:00
HRB 12841:CCP III Downtown GmbH, Oberursel (Taunus), c/o. btu beraterpartner GmbH, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus).Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 8 (Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen jeglicher Form sowie Immobilien in Luxemburg oder im Ausland sowie deren Verwaltung. Die Gesellschaft kann insbesondere Aktien, Geschäftsanteile und andere Beteiligungen, Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate und andere Schuldtitel sowie grundsätzlich alle Wertpapiere und Finanzinstrumente, die von öffentlichen oder privaten Körperschaften ausgegeben werden, durch Zeichnung, Kauf oder Tausch oder sonstige Transaktionen erwerben. Die Gesellschaft kann sich an der Gründung, Entwicklung, Verwaltung und Kontrolle jeglicher Gesellschaften oder Unternehmen beteiligen. Sie kann außerdem weitere Investitionen im Hinblick auf den Erwerb und die Verwaltung eines Patentportfolios oder andere gewerbliche Schutzrechte jeglicher Art oder Herkunft tätigen. Die Gesellschaft kann Investitionen in Immobilien vornehmen, ungeachtet der Erwerbsmodalitäten, einschließlich aber nicht beschränkt auf Erwerbungen durch Kauf oder Zwangsvollstreckung. Die Gesellschaft kann Darlehen jeglicher Art aufnehmen, ausgenommen im Wege eines öffentlichen Angebots. Sie kann, jedoch nur durch Privatplatzierungen, Schuldscheine, Anleihen sowie jegliche Art von Schuldtitel und Dividendenpapiere ausgeben. Sie kann Finanzmittel, einschließlich aber nicht beschränkt auf die vorgenannten Finanzverbindlichkeiten, an ihre Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen und an andere Gesellschaften ausleihen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus für eigene Zwecke oder zugunsten von anderen Gesellschaften oder Personen zur Absicherung ihrer eigenen Verpflichtungen oder Verpflichtungen anderer Gesellschaften Garantien gewähren und einige oder alle ihre Vermögenswerte verpfänden, übertragen, belasten oder ihre Vermögenswerte anderweitig als Sicherheiten verwenden. Klarstellend wird festgehalten, dass die Gesellschaft ohne vorherige Erteilung einer erforderlichen Genehmigung bestimmten, der Regulierung unterliegenden, Tätigkeiten im Finanzsektor nicht nachgehen darf. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Neueintragungen
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