Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 125160
Firma: Ratiodata SE
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Gustav-Stresemann-Weg 29, 48155 Münster
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 125160: Ratiodata SE, Frankfurt am Main, Gustav-Stresemann-Weg 29, 48155 Mün...
Veränderungen
HRB 125160: Ratiodata SE, Frankfurt am Main, Gustav-Stresemann-Weg 29, 48155 Mün...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.11.2021 22:00:00
HRB 125160: Ratiodata SE, Frankfurt am Main, Gustav-Stresemann-Weg 29, 48155 Münster. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 10.09.2021. Geschäftsanschrift: Gustav-Stresemann-Weg 29, 48155 Münster. Gegenstand: Beratung und Betreuung von Unternehmen auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung und -technologie, die Herstellung von und der Handelt mit Systemen der Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik, technischen Komponenten, Geräten und Zubehör, Services für komplexe IT-Infrastrukturen, wie Projektierung, Installation, Implementierung, Überwachung von IT-Systemen sowie deren Wartung für alle Branchen insbesondere für den Finanzdienstleistungsbereich, die Erbringung von Dienstleistungen und Managed Services im gesamten Bereich der Informationstechnologie und im Bereich des Dokumenten Managements, darüber hinaus die Erstellung, Individualisierung und Wartung von Software und damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie die Personalüberlassung. Grundkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Baumgärtel, Klemens, Ascheberg, *XX.XX.XXXX; Greiwe, Martin, Münster, *XX.XX.XXXX; Dr. Stanka, Michael, Münster, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Radiodata AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 120933). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.