Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 12427
Firma: mabu-Pressen GmbH
Sitz: Olfen
Adresse: Lützowstraße 21, 59399 Olfen
Löschungen
HRB 12427:mabu-Pressen GmbH, Oberursel (Taunus), Gablonzer Straße 17, 61440 Ober...
Veränderungen
HRB 12427:mabu-Pressen GmbH, Oberursel (Taunus), Gablonzer Straße 17, 61440 Ober...
Veränderungen
mabu-Pressen GmbH, Oberursel (Taunus), Gablonzer Straße 17, 61440 Oberursel (Tau...
Veränderungen
mabu-Pressen GmbH, Oberursel (Taunus), Gablonzer Straße 17, 61440 Oberursel (Tau...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.10.2012 12:00:00
mabu-Pressen GmbH, Oberursel (Taunus), Gablonzer Straße 17, 61440 Oberursel (Taunus). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2012. Geschäftsanschrift: Gablonzer Straße 17, 61440 Oberursel (Taunus). Die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen aller Art, insbesondere von Pressen unter der Bezeichnung "mabu-pressen". 260.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitt, Gregor, Bonn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kolb, Erich, Schmitten, *XX.XX.XXXX; Middelhoff, Claus, Werne, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der mabu-pressen Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Oberursel (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 6959). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kolb, Erich aus Schmitten,
Middelhoff, Claus aus Werne,
Schmitt, Gregor aus Bonn