Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fritzlar zum Aktenzeichen HRB 12417
Firma: m & i-Klinikgesellschaft in Bad Pyrmont GmbH
Sitz: Bad Wildungen
Adresse: Im Kreuzfeld 6, 34537 Bad Wildungen
Veränderungen
HRB 12417: m & i-Klinikgesellschaft in Bad Pyrmont GmbH, Bad Wildungen, Im Kreuz...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.02.2019 22:00:00
HRB 12417: m & i-Klinikgesellschaft in Bad Pyrmont GmbH, Bad Wildungen, Im Kreuzfeld 6, 34537 Bad Wildungen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2019. Geschäftsanschrift: Im Kreuzfeld 6, 34537 Bad Wildungen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Kliniken und ähnlichen der medizinischen und pflegerischen Behandlung von Menschen dienenden Unternehmen, insbesondere der Betrieb der m&i-Fachklinik in Bad Pyrmont. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Stammkapital: 51.130,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dahlhaus, Heinz, Schlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Diepolder, Veronika, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX; Kümmerle, Bernhard, Waltenhofen, *XX.XX.XXXX; Middel, Peter, Bad Pyrmont, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KVG Klinik in Bad Pyrmont Verwaltungs GmbH & Co. Betriebs KG mit dem Sitz in Bad Wildungen (Amtsgericht Fritzlar, HRA 2189). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dahlhaus, Heinz aus Schlangen,
Diepolder, Veronika aus Marktoberdorf,
Kümmerle, Bernhard aus Waltenhofen,
Middel, Peter aus Bad Pyrmont