Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fritzlar zum Aktenzeichen HRB 12393
Firma: Greiner GmbH
Sitz: Wabern
Adresse: Engelstraße 30, 34590 Wabern
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HRB 12393: Greiner GmbH, Wabern, Engelstraße 30, 34590 Wabern. Bestellt als Gesc...
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HRB 12393: Greiner GmbH, Wabern, Engelstraße 30, 34590 Wabern. Nicht mehr Geschä...
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HRB 12393: Greiner GmbH, Wabern, Engelstraße 30, 34590 Wabern. Die Gesellschaft ...
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HRB 12393: Greiner GmbH, Wabern, Engelstraße 30, 34590 Wabern. Nicht mehr Geschä...
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HRB 12393: Greiner GmbH, Wabern, Engelstraße 30, 34590 Wabern. Gesamtprokura gem...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.09.2018 22:00:00
HRB 12393: Greiner GmbH, Wabern, Engelstraße 30, 34590 Wabern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2018. Geschäftsanschrift: Engelstraße 30, 34590 Wabern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Mineralöl- und chemischen Produkten und Produkten der Wärmetechnik, die Bereitstellung und Lieferung von Wärme, der Umschlag, die Einlagerung, Lagerung, Auslagerung, Mischung, Be- und Aufarbeitung von Mineralölen, Derivaten, sonstigen Flüssigkeiten, Gasen und anderen Produkten der Energiewirtschaft, und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Mäßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Stammkapital: 305.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Meyer, Peter, Wabern, *XX.XX.XXXX; Tiedemann, Volker, Scharnebeck, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Greiner GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wabern (Amtsgericht Fritzlar, HRA 16392) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Meyer, Peter aus Wabern,
Tiedemann, Volker aus Scharnebeck