Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 123365
Firma: B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 123365: B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, U...
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Veröffentlichung vom 21.12.2021 22:00:00
HRB 123365: B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Untermainanlage 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie das Halten von Beteiligungen aller Art. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen ganz oder teilweise verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften berechtigt, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Geld und Vermögensanlagen im eigenen Namen auf eigene Rechnung in allen dafür geeigneten Vermögenswerten jeder Art zu tätigen, einschließlich Immobilien, derivativer Finanzprodukte, Termingeschäfte und der zur Finanzierung solcher Geld und Vermögensanlagen erforderlichen Geschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 35728) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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