Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 121965
Firma: DZ Gesellschaft für Immobilien-Anlage mbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 121965: DZ Gesellschaft für Immobilien-Anlage mbH, Frankfurt am Main, Platz ...
Veränderungen
HRB 121965: DZ Gesellschaft für Immobilien-Anlage mbH, Frankfurt am Main, Platz ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.02.2021 22:00:00
HRB 121965: DZ Gesellschaft für Immobilien-Anlage mbH, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2021 mit Änderung vom 11.02.2021. Geschäftsanschrift: Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Stammkapital: 34.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bach, Harald, Schwalbach am Taunus, *XX.XX.XXXX; Snehotta, Tim, Obertshausen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Mirus, Jan-Michael, Niedernhausen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AGIMA Aktiengesellschaft für Immobilien-Anlage mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 32547). Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bach, Harald aus Schwalbach am Taunus,
Mirus, Jan-Michael aus Niedernhausen,
Snehotta, Tim aus Obertshausen