Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kassel zum Aktenzeichen HRB 12182
Firma: Stadtwerke Wolfhagen GmbH
Sitz: Wolfhagen
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.12.2020 22:01:00
HRB 12182: Stadtwerke Wolfhagen GmbH, Wolfhagen, Siemensstraße 10, 34466 Wolfhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 2 (Unternehmenszweck) und 9 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Gegenstand: Erzeugung, Speicherung, Handel und Vertrieb von Energie (Strom, Erdgas und Wärme) und dazu assoziierten Produkten sowie die Durchführung und Erbringung von Dienstleistungen im Energiesektor. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Soweit der oder die Geschäftsführer zugleich organschaftliche oder rechtsgeschäftliche Vertreter der Regionalwerke Wolfhagen GmbH, der Wind Wolfhagen GmbH und der Solar Wolfhagen GmbH sind, sind sie bei Rechtsgeschäften mit diesen Gesellschaften von denen Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.09.2020 Teile ihres Vermögens, nämlich die Unternehmensstelle "Wasserversorgung" und "Stromnetzbetrieb"im Wege der Abspaltung auf die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH mit Sitz in Wolfhagen (Amtsgericht Kassel, HRB 18293) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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