Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 12168
Firma: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA
Sitz: Neu-Isenburg
Löschungen
HRB 12168: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Neu-Isenburg, Frankfurt...
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Berichtigungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 04.07.2016 22:01:00
HRB 12168: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA mit Sitz in Neu-Isenburg (Kommanditgesellschaft auf Aktien, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 12168) als übertragender Rechtsträger mit der Boeing International B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht/besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, eingetragen beim niederländischen Handelskammer/Kamer van Koophandel unter Nummer 34163241) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind. Nach niederländischem Recht muss auf Anforderung eines Gläubigers mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten für die Erfüllung von Ansprüchen von Gläubigern oder diese anderweitig garantieren, wenn nicht der Anspruch oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft (Boeing International B.V.) nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor. Jeder Gläubiger kann der Verschmelzung durch eine Eingabe bei Gericht innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Leistet eine Gesellschaft entgegen dem Vorstehenden keine Sicherheit, wird der fristgerecht eingereichte Widerspruch eines Gläubigers erfolgreich sein und der Verschmelzungsplan kann nur unter Bedingung eines Widerrufs des Widerspruchs oder einer Aufhebung des durchsetzbaren Widerspruchs vollzogen werden (Artikel 2:316 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch). Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-IsenburgVeränderungen
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