Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 121306
Firma: Bel&Main Immobilien GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o Tishman Speyer Investment Management GmbH, Taunus Turm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 121306: Bel&Main Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, c/o Tishman Speyer Inve...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.07.2021 22:00:00
HRB 121306: Bel&Main Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, c/o Tishman Speyer Investment Management GmbH, Taunus Turm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Bel&Main Immobilien GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 121306) als übernehmender Rechtsträger mit der Am Schweizergarten Zwei Management GmbH mit Sitz in Wien, Österreich (eingetragen beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, Firmenbuchnummer 508460 k) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden.Im Hinblick auf den Inhalt der Bekanntmachung sowie § 122d Satz 3 UmwG werden folgende Angaben gemacht: 1. § 122 d Satz 2 Nr. 1 UmwG:VerschmelzungsplanDer Verschmelzungsplan wurde als Entwurfsfassung elektronisch zum Handelsregister eingereicht. 2. § 122 d Satz 2 Nr. 2 UmwG: Beteiligte GesellschaftenÜbertragende Gesellschaft ist Am Schweizergarten Zwei Management GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien, Österreich, und der Geschäftsanschrift Teinfaltstraße 8/4, 1010 Wien, Österreich, registriert unter Firmenbuchnummer 508460 k im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien. Übernehmende Gesellschaft ist Bel&Main Immobilien GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Taunus Turm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 121306. 3. § 122 d Satz 2 Nr. 3 UmwG: Register der beteiligten GesellschaftenDie übertragende Gesellschaft ist unter der Firmenbuchnummer 508460 k im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, eingetragen.Die übernehmende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 121306 eingetragen. 4. § 122 d Satz 2 Nr. 4: UmwG Rechte der Gläubiger und MinderheitsgesellschafterZum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs des gemeinsamen Verschmelzungsplans ist die TSIP I Amadeus Holding GmbH mit dem Sitz in Wien, Österreich, und der Geschäftsanschrift Teinfaltstraße 8/4, 1010 Wien, Österreich, registriert unter Firmenbuchnummer 507637 a, Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Unmittelbar vor der gegenständlichen grenzüberschreitenden Verschmelzung wird die TSIP I Amadeus Holding GmbH grenzüberschreitend auf ihre Schwestergesellschaft, die Bel&Main Immobilien GmbH verschmolzen ("Grenzüberschreitende Verschmelzung I"). Die Wirksamkeit des Gemeinsamen Verschmelzungsplans steht unter der aufschiebenden Bedingung der Rechtswirksamkeit der Grenzüberschreitenden Verschmelzung I (sog. Kettenverschmelzung). Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser grenzüberschreitenden Verschmelzung ist die übernehmende Gesellschafterin daher Alleingesellschafterin der Übertragenden Gesellschaft. Ein Hinweis auf die Recht von Minderheitsgesellschafterin ist insofern entbehrlich. Die Rechte der Gläubiger nach deutschem Recht ergeben sich aus §§ 122a Abs. 2 und 22 Umwandlungsgesetz. Danach sind unter den folgenden Umständen Sicherheiten zugunsten der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zu bestellen:i) Der Anspruch, dessen Besicherung der Gläubiger verlangt, darf noch nicht fällig geworden seinii) der Gläubiger muss den Anspruch schriftlich und unter Nennung des Rechtsgrunds und des Betrags gegenüber der übernehmenden Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag geltend machen, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Gesellschaft, deren Gläubiger er ist, veröffentlicht wurde;iii) der Gläubiger muss darlegen, dass die Erfüllung seines Anspruchs durch die Verschmelzung gefährdet ist.Gläubiger sind nicht berechtigt, Sicherheit zu verlangen, soweit ihnen im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer zu ihrem Schutz nach gesetzlichen Vorschriften gebildeten und staatlich überwachten Deckungsmasse zusteht. Gemäß § 13 Abs 1 öEU-VerschG ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern aber nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Sofern allerdings die grenzüberschreitende Verschmelzung zu einem kapitalherabsetzenden Effekt führt, ist bei der Geltendmachung des Sicherstellungs- oder Befriedigungsrechtes gemäß § 13 Abs 1 EU-VerschG nach dieser Gesetzesbestimmung keine Gefährdungsbescheinigung durch die Gläubiger zu erbringen. Eine notwendige Sicherstellung erfolgt in Form eines treuhändischen Barerlages für den jeweiligen Gläubiger. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden: Für die übertragende Gesellschaft:TSIP I Amadeus Holding GmbH Teinfaltstraße 8/4 1010 WienÖsterreich,Für die übernehmende Gesellschaft: Bel&Main Immobilien GmbH Taunus Turm, Taunustor 1 60310 Frankfurt am MainDeutschlandDie Kosten der Bekanntmachung trägt die übernehmende Gesellschaft.Veränderungen
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