Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 121306
Firma: Bel&Main Immobilien GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o Tishman Speyer Investment Management GmbH, Taunus Turm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 121306: Bel&Main Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, c/o Tishman Speyer Inve...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.07.2021 22:00:00
HRB 121306: Bel&Main Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, c/o Tishman Speyer Investment Management GmbH, Taunus Turm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Bel&Main Immobilien GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 121306) als übernehmender Rechtsträger mit der TSIP I Amadeus Holding GmbH mit Sitz in Wien, Österreich (eingetragen beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, Firmenbuchnummer 507637 a) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Im Hinblick auf den Inhalt der Bekanntmachung sowie § 122d Satz 3 UmwG werden folgende Angaben gemacht: 1. § 122 d Satz 2 Nr. 1 UmwG:VerschmelzungsplanDer Verschmelzungsplan wurde als Entwurfsfassung elektronisch zum Handelsregister eingereicht. 2. § 122 d Satz 2 Nr. 2 UmwG: Beteiligte GesellschaftenÜbertragende Gesellschaft ist TSIP I Amadeus Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien, Österreich, und der Geschäftsanschrift Teinfaltstraße 8/4, 1010 Wien, Österreich, registriert unter Firmenbuchnummer 507637 a im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien. Übernehmende Gesellschaft ist Bel&Main Immobilien GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Taunus Turm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 121306. 3. § 122 d Satz 2 Nr. 3 UmwG: Register der beteiligten GesellschaftenDie übertragende Gesellschaft ist unter der Firmenbuchnummer 507637 a im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, eingetragen.Die übernehmende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 121306 eingetragen. 4. § 122 d Satz 2 Nr. 4: UmwG Rechte der Gläubiger und MinderheitsgesellschafterBayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München zu HRB 123660, Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München zu HRB 111650, und UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Saarbrücken, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken zu HRB 7184 sind jeweils beteiligungsidentisch an der übertragenden Gesellschaft wie auch an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt. Den Gesellschaftern stehen das Recht auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses gemäß § 122h UmwG und/oder das Recht auf ein Abfindungsangebot gemäß §§ 29, 122a Abs. 2 UmwG zu. Den Gesellschaftern steht es frei, gegen die Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem gemeinsamen Verschmelzungsplan zu stimmen und/oder eine Klage gegen die Wirksamkeit eines Verschmelzungsbeschlusses binnen eines Monats nach der Beschlussfassung gemäß § 14 UmwG zu erheben. Nach Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers gegen den übernehmenden Rechtsträger zu richten (§ 28 UmwG). Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers kann nicht darauf gestützt werden, dass das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder dass die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für die Anteile oder die Mitgliedschaft bei dem übertragenden Rechtsträger ist. Stattdessen haben die betroffenen Gesellschafter das Recht, die Angemessenheit der Abfindung im einem Spruchverfahren gerichtlich nachprüfen zu lassen. Das Spruchverfahren ist im Spruchverfahrensgesetz geregelt.Die Rechte der Gläubiger nach deutschem Recht ergeben sich aus §§ 122a Abs. 2 und 22 Umwandlungsgesetz. Danach sind unter den folgenden Umständen Sicherheiten zugunsten der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zu bestellen:i) Der Anspruch, dessen Besicherung der Gläubiger verlangt, darf noch nicht fällig geworden seinii) der Gläubiger muss den Anspruch schriftlich und unter Nennung des Rechtsgrunds und des Betrags gegenüber der übernehmenden Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag geltend machen, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Gesellschaft, deren Gläubiger er ist, veröffentlicht wurde;iii) der Gläubiger muss darlegen, dass die Erfüllung seines Anspruchs durch die Verschmelzung gefährdet ist.Gläubiger sind nicht berechtigt, Sicherheit zu verlangen, soweit ihnen im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer zu ihrem Schutz nach gesetzlichen Vorschriften gebildeten und staatlich überwachten Deckungsmasse zusteht. Gemäß § 13 Abs 1 öEU-VerschG ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern aber nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Sofern allerdings die grenzüberschreitende Verschmelzung zu einem kapitalherabsetzenden Effekt führt, ist bei der Geltendmachung des Sicherstellungs- oder Befriedigungsrechtes gemäß § 13 Abs 1 EU-VerschG nach dieser Gesetzesbestimmung keine Gefährdungsbescheinigung durch die Gläubiger zu erbringen. Eine notwendige Sicherstellung erfolgt in Form eines treuhändischen Barerlages für den jeweiligen Gläubiger. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte Minderheitsgesellschafter und der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden: Für die übertragende Gesellschaft:TSIP I Amadeus Holding GmbH Teinfaltstraße 8/4 1010 WienÖsterreich,Für die übernehmende Gesellschaft: Bel&Main Immobilien GmbH Taunus Turm, Taunustor 1 60310 Frankfurt am MainDeutschlandDie Kosten der Bekanntmachung trägt die übernehmende Gesellschaft.Veränderungen
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