Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 12095
Firma: MODCOMP AG
Sitz: Köln
Löschungen
MODCOMP AG, Bad Homburg v. d. Höhe, Gartenstraße 23, 61352 Bad Homburg v. d. Höh...
Veränderungen
MODCOMP AG, Bad Homburg v. d. Höhe, Gartenstraße 23, 61352 Bad Homburg v. d. Höh...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2011 12:00:00
MODCOMP AG, Bad Homburg v. d. Höhe, Gartenstraße 23, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Aktiengesellschaft. Satzung vom 26.05.2011 mit Änderung vom 20.07.2011. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 23, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Gegenstand: Der Vertrieb von Computern und computerbezogenen Systemen sowie insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit DV-geschützten Anwendungen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Haebler, Peter, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Schumacher, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen; ist er alleiniges Vorstandsmitglied, so vertritt er die Gesellschaft allein. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MODCOMP Systemhaus GmbH mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 6640). Mit der MODCOMP GmbH, Köln (früher: ADMINI ZWEIUNDVIERZIG (XLII) Verwaltungs-GmbH) (Amtsgericht Köln HRB 32626) als herrschendem Unternehmen ist am 18.02.2000 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung der MODCOMP Systemhaus GmbH vom 18.02.2000 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Haebler, Peter aus Bonn,
Schumacher, Michael aus Köln