Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 120658
Firma: DESIAG Deutsche Supermarkt Immobilien AG
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 120658: Cardea Europe AG, Frankfurt am Main, Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 120658: Cardea Europe AG, Frankfurt am Main, Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt ...
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HRB 120658: DESIAG Deutsche Supermarkt Immobilien AG, Frankfurt am Main, Lurgial...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 120658: DESIAG Deutsche Supermarkt Immobilien AG, Frankfurt am Main, Lurgial...
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HRB 120658: DESIAG Deutsche Supermarkt Immobilien AG, Frankfurt am Main, Lurgial...
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HRB 120658: Universal General Actiengesellschaft AG, Frankfurt am Main, Lurgiall...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.10.2020 22:00:00
HRB 120658: Universal General Actiengesellschaft AG, Frankfurt am Main, Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main. Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.06.2020. Geschäftsanschrift: Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main. Verwaltung von eigenem und Gesellschaftervermögen verschiedener Anlageklassen, wie z.B. Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere (Aktien und Renten/festverzinsliche Wertpapiere), Immobilien, Rohstoffe, alternative Investments und liquide Mittel sowie Beratung, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Herbrand, Timo Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SMG Bavaria GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 118710). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herbrand, Timo Matthias aus Köln