Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 120462
Firma: GEG German Estate Group GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Neue Mainzer Straße 20 (MainTor), 60311 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 120462: GEG German Estate Group GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2020 22:00:00
HRB 120462: GEG German Estate Group GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 20 (MainTor), 60311 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2020. Geschäftsanschrift: Neue Mainzer Straße 20 (MainTor), 60311 Frankfurt am Main. Gegenstand: der aus der Gesellschaft, der GEG Real Estate Management GmbH, der GEG Verwaltungs GmbH und der German Estate Group GmbH & Co. KG bestehenden Gruppe (gemeinsam die "German Estate Group") im deutschen gewerblichen Immobilien-Markt unmittelbar oder mittelbar durch eine Tochtergesellschaft als Asset-Management-Gesellschaft dienen, und zwar auch in den Geschäftsbereichen Fondmanagemet, opportunistische Investments und Projektentwicklung der German Estate Group. Stammkapital: 5.000.001,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bock, Christian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Hasselbring, Dirk, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GEG German Estate Group AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 98618). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bock, Christian aus Frankfurt am Main,
Hasselbring, Dirk aus Kronberg im Taunus