Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 120393
Firma: Highstreet B Portfolio GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 120393: Highstreet B Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, Ulmenstraße 18, 6032...
Veränderungen
HRB 120393: Highstreet B Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, Ulmenstraße 18, 6032...
Veränderungen
HRB 120393: Highstreet B Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, Ulmenstraße 18, 6032...
Veränderungen
HRB 120393: Highstreet B Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, Ulmenstraße 18, 6032...
Veränderungen
HRB 120393: Highstreet B Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, Westenstraße 28, 603...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2020 22:00:00
HRB 120393: Highstreet B Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, Westenstraße 28, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2020. Geschäftsanschrift: Westenstraße 28, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz. Zum Geschäftsgegenstand gehört ebenfalls die Durchführung aller hierzu erforderlichen Investitionsmaßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sabbatucci, Roberto, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Salzmann, Jan-Felipe, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Highstreet B Portfolio OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 51336). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Sabbatucci, Roberto aus Hamburg,
Salzmann, Jan-Felipe aus München