Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 120338
Firma: Colvin GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 120338: Colvin GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 F...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 11.09.2020 22:00:00
HRB 120338: Colvin GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2020. Geschäftsanschrift: Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: Halten und Verwalten von eigenen und fremden Grundstücken und Erbbaurechten sowie die Kommerzialisierung solcher Grundstücke insbesondere durch Vermietung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grundhöfer, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden - unter Wahrung der rechtlichen Identität - durch formwechselnde Umwandlung und gleichzeitiger Sitzverlegung der Colvin Netherlands B.V. mit dem Sitz in Alphen aan den Rijn / Niederlande (Kamer van Koophandel, 28111442). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.