Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 120264
Firma: IC Immobilien Holding GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 120264: IC Immobilien Holding GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landstrasse 2...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2020 22:00:00
HRB 120264: IC Immobilien Holding GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landstrasse 293, 60314 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2020. Geschäftsanschrift: Hanauer Landstrasse 293, 60314 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die vermögensverwaltende Tätigkeit im Bereich von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere im Immmobilienbereich. Die Gesellschaft kann auch in Immobilien direkt investieren. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte. Stammkapital: 3.011.664,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinert, Markus, Korschenbroich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Beddig, Katrin, Dreieich, *XX.XX.XXXX; Jacobi, Thomas, Waldems, *XX.XX.XXXX; Kirpliuk, Sviatlana, Gießen, *XX.XX.XXXX; Maiou, Fotini, Hanau, *XX.XX.XXXX; Miller, Nina, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX; Schneider, Armin, Berlin, *XX.XX.XXXX; Singpiel, Wolf-Dieter, Pentling, *XX.XX.XXXX; Valdeig, Kerstin, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IC Immobilien Holding AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 107030). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Beddig, Katrin aus Dreieich,
Jacobi, Thomas aus Waldems,
Kirpliuk, Sviatlana aus Gießen,
Maiou, Fotini aus Hanau,
Miller, Nina aus Langen (Hessen),
Reinert, Markus aus Korschenbroich,
Schneider, Armin aus Berlin,
Singpiel, Wolf-Dieter aus Pentling,
Valdeig, Kerstin aus Bad Homburg v. d. Höhe