Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 119756
Firma: Paulson International GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 119756: Paulson International GmbH, Frankfurt am Main, Max-Holder-Straße 23,...
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HRB 119756: Paulson International GmbH, Frankfurt am Main, Max-Holder-Straße 23,...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 25.11.2020 22:00:00
HRB 119756: Paulson International GmbH, Frankfurt am Main, Max-Holder-Straße 23, 60437 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Paulson International Limited mit Sitz in Birmingham, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5100333 als übertragender Rechtsträger mit der Paulson International GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 119756, als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft Paulson International GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Paulson International GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 60437 Frankfurt am Main, Max-Holder-Straße 23, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutzerrichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Paulson International GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Paulson International Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechtekönnen jederzeit bei der Paulson International GmbH, Herrn Björn Krempel, unter der Geschäftsadresse in 60437 Frankfurt am Main, Max-Holder-Straße 23, kostenlos angefordert werden.Veränderungen
HRB 119756: Paulson International GmbH, Frankfurt am Main, Max-Holder-Straße 23,...
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HRB 119756: Platin 1982. GmbH, Frankfurt am Main, c/o VRB Vorratsgesellschaften ...
Neueintragungen
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