Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fritzlar zum Aktenzeichen HRB 11791
Firma: m & i - Klinikgesellschaft Bad Liebenstein GmbH
Sitz: Bad Wildungen
Veränderungen
HRB 11791: m & i - Klinikgesellschaft Bad Liebenstein GmbH, Bad Wildungen, Im Kr...
Veränderungen
HRB 11791: m & i - Klinikgesellschaft Bad Liebenstein GmbH, Bad Wildungen, Im Kr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.03.2011 12:00:00
m & i - Klinikgesellschaft Bad Liebenstein GmbH, Bad Wildungen, Im Kreuzfeld 6, 34537 Bad Wildungen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Im Kreuzfeld 6, 34537 Bad Wildungen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Kliniken und ähnlichen, der medizinischen und pflegerischen Behandlung von Menschen dienenden Unternehmen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. 200.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Bestellt als Geschäftsführer: Dahlhaus, Heinz, Schlangen, *XX.XX.XXXX; Krotschek, Klaus-Jürgen, Rieden am Forggensee, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Diepolder, Veronika, Marktoberndorf, *XX.XX.XXXX; Hoehle, Rolf-Peter, Bad Wildungen, *XX.XX.XXXX; Kümmerle, Bernhard, Waltenhofen, *XX.XX.XXXX; Walle, Etzel, Bad Berleburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der m & i - Klinikgesellschaft Bad Liebenstein GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Wildungen (Amtsgericht Fritzlar, HRA 2317). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dahlhaus, Heinz aus Schlangen,
Diepolder, Veronika aus Marktoberndorf,
Hoehle, Rolf-Peter aus Bad Wildungen,
Krotschek, Klaus-Jürgen aus Rieden am Forggensee,
Kümmerle, Bernhard aus Waltenhofen,
Walle, Etzel aus Bad Berleburg