Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 116611
Firma: DEMIRE Goslar Rosentorstraße 1 GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen)
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2019 22:00:00
HRB 116611: DEMIRE Goslar Rosentorstraße 1 GmbH, Frankfurt am Main, Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2019. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen). Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Immobilien einschließlich ihres Erwerbs und ihrer Veräußerung. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Entwicklung und Vermietung von Grundstücken und Immobilien. Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 34c GewO unterliegen, gehören nicht zum Unternehmensgegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Kälbli, Gertraud, Haimhausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Brückner, Tim, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Merker, Waleri, Salzböden, *XX.XX.XXXX; Ulrich, Matthias, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Goslar, Rosentorstraße 1 Immobilien S.à.r.l. mit dem Sitz in Luxembourg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg Nummer B 173721). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brückner, Tim aus Frankfurt am Main,
Kälbli, Gertraud aus Haimhausen,
Merker, Waleri aus Salzböden,
Ulrich, Matthias aus Dortmund