Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 116425
Firma: Projektentwicklung Abraham-Lincoln-Straße in Wiesbaden GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
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HRB 116425: Projektentwicklung Abraham-Lincoln-Straße in Wiesbaden GmbH, Frankfu...
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Veröffentlichung vom 22.08.2019 22:00:00
HRB 116425: Projektentwicklung Abraham-Lincoln-Straße in Wiesbaden GmbH, Frankfurt am Main, MesseTurm, 60308 Frankfurt am Main. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist ein Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB"). 2. Der Geschäftsszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere des Objekts Abraham-Lincoln-Straße 44 in Wiesbaden, von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften in Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB sowie das Halten von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nur solche Tätgkeiten ausüben, welche die KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des Spezial-AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den Spezial-AIF ausüben darf. Die Gesellschaft darf weitere Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Immobilien-Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden. 3. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentgesetzes (InvStG) nicht berührt wird. 5. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des Spezial-AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des Spezial-AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.Neueintragungen
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