Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 11640
Firma: Genius Links GmbH
Sitz: Wehrheim
Adresse: Westerfelder Straße 17, 61273 Wehrheim
Löschungen
HRB 11640: Genius Links GmbH, Wehrheim, Westerfelder Straße 17, 61273 Wehrheim. ...
Veränderungen
Genius Links GmbH, Wehrheim, Westerfelder Straße 17, 61273 Wehrheim. Ist nur ein...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.06.2010 12:00:00
Genius Links GmbH, Wehrheim, Westerfelder Straße 17, 61273 Wehrheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2010 mit Änderung vom 12.05.2010. Geschäftsanschrift: Westerfelder Straße 17, 61273 Wehrheim. Gegenstand: die Beratung von Organisationen und Unternehmen in Markt- und Wirtschaftsfragen sowie die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen aller Art mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung. Stammkapital: 136.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Velten, Wilhelm, Wehrheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Genius-Links Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wehrheim (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 8883). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Velten, Wilhelm aus Wehrheim