Veröffentlichungen vom Amtsgericht Limburg a. d. Lahn zum Aktenzeichen HRB 1156
Firma: ROTOX GmbH
Sitz: Hechingen
Löschungen
ROTOX GmbH, Brechen, (Am Ettenbach 6-10, 72379 Hechingen).Neuer Sitz: Hechingen....
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.09.2008 12:00:00
Rotox Maschinen GmbH, Brechen, (In der Flachsau 10, 65611 Brechen).Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15.300,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ROTOX-Vertriebs GmbH, Hechingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 420825) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: ROTOX GmbH. Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere für die Metall- und Kunststoffbearbeitung. Neues Stammkapital: 275.300,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Bliestle, Jochen, Hechingen, *XX.XX.XXXX; Klein, Andreas, Dickenschied, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Krämer, Ralf, Rheinböllen, *XX.XX.XXXX; Münster, Thomas, Lehmen, *XX.XX.XXXX. Mit der ROTOX GmbH B. Eisenbach, Grenderich (Amtsgericht Koblenz, HRB 383) als herrschendem Unternehmen ist am 18.06.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bliestle, Jochen aus Hechingen,
Klein, Andreas aus Dickenschied,
Krämer, Ralf aus Rheinböllen,
Münster, Thomas aus Lehmen