Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 114861
Firma: Smurfit Kappa Wilshaw GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o Hogan Lovells International LLP, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 114861: Smurfit Kappa Wilshaw GmbH, Frankfurt am Main, c/o Hogan Lovells Int...
Veränderungen
HRB 114861: Smurfit Kappa Wilshaw GmbH, Frankfurt am Main, c/o Hogan Lovells Int...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.03.2019 22:00:00
HRB 114861: Smurfit Kappa Wilshaw GmbH, Frankfurt am Main, c/o Hogan Lovells International LLP, Untermainanlage 1, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: c/o Hogan Lovells International LLP, Untermainanlage 1, 60329 Frankfurt am Main. Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere solchen, deren Gegenstand die Herstellung, der Vertrieb und das Recyceln von Papier und Pappe für die Verpackungsindustrie und für andere Zwecke ist. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumann, Ulf, Reinbek, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Rousseau-Romeike, Carolin, Kummerfeld, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung - unter Wahrung der rechtlichen Identität - der Wilshaw Investments Limited mit dem Sitz in Gibraltar (Companies House Gibraltar, Nr. 27619) und gleichzeitiger Sitzverlegung nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.02.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baumann, Ulf aus Reinbek,
Rousseau-Romeike, Carolin aus Kummerfeld