Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 113819
Firma: studyvisory GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Zeil 109, 60313 Frankfurt am Main
Veränderungen
Veröffentlichung vom 07.01.2022 22:00:00
HRB 113819: studyvisory GmbH, Frankfurt am Main, Zeil 109, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: HatzConsult GmbH. Neuer Gegenstand: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume; Wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, Wohnimmobilienverwalter- Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentürmern im Sinne der §§ 1 Abs. 2, 3, 5, 6 des WEG oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne von § 549 BGB, darüber hinaus Verwaltung von Immobilien, sowie Beratungstätigkeiten und das Anbiten von Dienstleistungen wie Trainings, Coachings, Mentoring, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, etc.) in den Bereichen Tourismus, Bildung und Dienstleistung. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Hatz, Nikolas Felix Ernst, Darmstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HatzConsult GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 114943) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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