Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 113309
Firma: Sanden International (Europe) GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 113309: Sanden International (Europe) GmbH, Frankfurt am Main, Am Taubenbaum...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.02.2019 22:01:00
HRB 113309: Sanden International (Europe) GmbH, Frankfurt am Main, Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim. 1.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:a)Als übertragende Gesellschaft die Sanden International (Europe) Limited, eine nach dem Recht von England und Wales gegründete und existierende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz und Geschäftsadresse Rosewood Crockford Lane, Chineham Park, Chineham, Basingstoke, Hampshire, RG24 8UT, England, Vereinigtes Königreich.b)Als übernehmende Gesellschaft die Sanden International (Europe) GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit eingetragenem Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland und Geschäftsadresse Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim, Deutschland.2.Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a)Die Sanden International (Europe) Limited ist eingetragen beim Registerbeamten für Gesellschaften für England und Wales unter der Nr. 01432637.b)Die Sanden International (Europe) GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter Nr. HRB 113309 eingetragen.3.Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:a)Da die Sanden Holdings Corporation mit Sitz in Gunma, Japan und Geschäftsadresse 20 Kotobuki-cho, Isesaki-shi, Gunma, Japan, eingetragen im Maebashi District Legal Affairs Bureau unter Nr. 0700-01-013386, die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft Sanden International (Europe) Limited und die alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft Sanden International (Europe) GmbH ist, sind keine Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.b)Den Gläubigern der Sanden International (Europe) GmbH und der Sanden International (Europe) Limited ist gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der Sanden International (Europe) GmbH beim Amtsgericht Frankfurt am Main bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Sanden International (Europe) GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheiten zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Sanden International (Europe) GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen:Sanden International (Europe) GmbH, Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim, Deutschland.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Sanden International (Europe) GmbH gefordert werden muss.c)Nach dem Recht von England und Wales gemäß der Bestimmung (Regulation) 11 (1) des Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007, geändert durch die Companies (Cross-Border Mergers) (Amendment) Regulations 2008, die Companies (Reporting Requirements in Mergers and Divisions) Regulations 2011 und die Companies (Cross-Border Mergers) (Amendment) (Amendment) Regulations 2015 (UK Regulations), kann jeder Gläubiger oder Gruppe von Gläubigern der Sanden International (Europe) Limited die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) mit der Zielsetzung einer Zustimmungserklärung gemäß Regulation 14 (Zustimmung der Gläubiger) UK Regulations beim Obersten Gerichtshof von England und Wales (High Court in England und Wales) beantragen. Falls der Oberste Gerichtshof von England und Wales eine solche Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Sanden International (Europe) GmbH, Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim, Deutschland und bei der Sanden International (Europe) Limited, Rosewood Crockford Lane, Chineham Park, Chineham, Basingstoke, Hampshire, RG24 8UT, England, Vereinigtes Königreich.Die Kosten der Bekanntmachung trägt die Gesellschaft.Veränderungen
HRB 113309: Mainsee 1187. V V GmbH, Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 18...
Neueintragungen
HRB 113309: Mainsee 1187. V V GmbH, Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 18...