Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 112595
Firma: Commerzbank Auslandsbanken Holding GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 112595: Commerzbank Auslandsbanken Holding GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserst...
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Veröffentlichung vom 30.07.2018 22:01:00
HRB 112595: Commerzbank Auslandsbanken Holding GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2018. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die im Ausland Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen erbringen, die Gründung solcher Unternehmen, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von solchen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Die Gesellschaft darf anderen Geschäfte vornehmen, soweit sie der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen oder damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf keine Bankgeschäfte im Sinne von § 1 KWG, keine Geschäfte im Sinne von § 1 KAGG und keine Geschäfte im Sinne des § 34 c Gewerbordnung betreiben. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Liese, Jochen, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Dirk, Karben, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Redemann, Heinrich M., Heppenheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Commerzbank Auslandsbanken Holding AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 54911). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Liese, Jochen aus Königstein im Taunus,
Redemann, Heinrich M. aus Heppenheim,
Schmidt, Dirk aus Karben