Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 112445
Firma: AI Verwaltungs GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o HauckSchuchardt, Platz der Einheit 2, Pollux,, 60327 Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 112445: AI Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Platz d...
Veränderungen
HRB 112445: AI Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Platz d...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.11.2020 22:00:00
HRB 112445: AI Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Platz der Einheit 2, Pollux,, 60327 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A. eingereicht worden.Hierzu wird gemäß § 122d UmwG bekannt gemacht:1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten GesellschaftenAn der Verschmelzung sind beteiligt:a) die AI Verwaltungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main (Deutschland) als übertragende Gesellschaft undb) die ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A., eine Aktiengesellschaft (société anonyme) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) als übernehmende Gesellschaft.2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der EintragungDie beteiligten Rechtsträger sind wie folgt eingetragen:a) die AI Verwaltungs GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 112445 undb) die ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A. im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 129732.3. Einreichung des Verschmelzungsplans beim HandelsregisterDer Verschmelzungsplan wurde am oder um den 25. November 2020 beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister zu Nr. B 129732.und beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main zu HRB 112445 eingereicht. 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.a) Soweit die Gläubiger der AI Verwaltungs GmbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG i.V.m. Art. 126 b der EU-Richtlinie 2019/2121 Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen drei (3) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs im Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 126 b der EU-Richtlinie 2019/2121 geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der AI Verwaltungs GmbH, c/o HauckSchuchardt, Platz der Einheit 2, Pollux, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, eingeholt werden. b) Die Gläubiger der ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A., deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (gesetzliche Abkürzung "RESA") Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen drei (3) Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-)Sitz der ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A. befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung, im Hinblick auf das Vermögen der ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A. nach der Verschmelzung, nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A. die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A. eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A., avenue Gaston Diderich, L-1420 Luxemburg, eingeholt werden.c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt und sämtliche Geschäftsanteile von der übernehmenden ALPHA INDUSTRIAL HOLDING S.A. mit Sitz in Luxemburg gehalten werden. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind daher nicht vorhanden.Veränderungen
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