Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 112401
Firma: MÜPRO Group GmbH
Sitz: Hofheim am Taunus
Adresse: Hessenstraße 11, 65719 Hofheim am Taunus
Veränderungen
HRB 112401: MÜPRO Group GmbH, Hofheim am Taunus, Borsigstraße 14, 65205 Wiesbade...
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HRB 112401: MÜPRO Group GmbH, Hofheim am Taunus, Borsigstraße 14, 65205 Wiesbade...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 03.12.2021 22:00:00
HRB 112401: MÜPRO Group GmbH, Hofheim am Taunus, Borsigstraße 14, 65205 Wiesbaden. Gemäß § 122d Satz 3 UmwG wird mitgeteilt:Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister Frankfurt am Main eingereicht worden ist. Beteiligte RechtsträgerAn der Verschmelzung sind die MÜPRO Industriebeteiligungen S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht mit Sitz in Rue Léon Laval 7, L-3372 Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, als übertragende Gesellschaft und die MÜPRO Group GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hofheim am Taunus, Deutschland, als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die MÜPRO Industriebeteiligungen S.à r.l. als übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) von Luxemburg unter der Handelsregisternummer B240682.Die MÜPRO Group GmbH als übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 112401.Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen MÜPRO Group GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten MÜPRO Group GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs (6) Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der MÜPRO Group GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der MÜPRO Group GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG).Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der MÜPRO Group GmbH unter deren inländischer Geschäftsanschrift (aktuell Hessenstraße 11, 65719 Hofheim am Taunus, Deutschland, zukünftig Borsigstraße 14, 65205 Wiesbaden, Deutschland) geltend zu machen. Hierbei sollte eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erfolgen, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs (6) Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der MÜPRO Group GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft. Die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans gemäß Art. 1021-14 LHGG begründet wurden, können ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei (2) Monaten nach dieser Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat (Magistrat présidant la chambre du tribunal d'arrondissement, dans le ressort duquel la société débitrice a son siège social, siégeant en matière commerciale et comme en matière de référés), im Eilverfahren die Zurverfügungstellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen, sofern der Verschmelzungsvorgang eine solche Sicherung erforderlich machen sollte. Der Vorsitzende Richter wird einen solchen Antrag abweisen, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt, oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig erscheinen. Die Schuldnergesellschaft kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der festgesetzten Frist gestellt, so wird die Forderung sofort fällig.Ansprüche müssen direkt bei der Übertragenden Gesellschaft unter der Anschrift Rue Léon Laval 7, L-3372 Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, angemeldet werden. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Außerdem können Gläubiger unter dieser Anschrift Informationen über die weiteren Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos anfordern.Veränderungen
HRB 112401: MÜPRO Group GmbH, Hofheim am Taunus, Hessenstraße 11, 65719 Hofheim ...
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Neueintragungen
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