Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 111730
Firma: Gazeley Kandel GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Taunusanlage 1, Skyper, 18. OG, 60329 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 111730: Gazeley Kandel GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 1, Skyper, 18. ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.05.2018 22:02:00
HRB 111730: Gazeley Kandel GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 1, Skyper, 18. OG, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2018. Geschäftsanschrift: Taunusanlage 1, Skyper, 18. OG, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: ist die Verwaltung und Nutzung (einschließlich Entwicklung, Vermietung und Verpachtung sowie jede sonstige Verwertung, auch für logistische Zwecke) von eigenem Grundbesitz, soweit sie keiner Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen, sowie die Beteiligung an Unternehmen, die eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Steves, Ingo, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gazeley Kandel GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45227). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Steves, Ingo aus Hamburg